Liebes Team;
Hiermit möchten wir euch erneut nun auch auf diesem Wege mitteilen, dass
Prinzipiell eine Urlaubsübertragung ins Folgejahr nur möglich ist, wenn dringende persönliche Gründe oder dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Im Fall einer Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr, muss er in den ersten drei Monaten, also bis zum 31. März, genommen werden.
Wir bitten euch erneut darum, falls ein Resturlaub besteht diesen auch spätestens bis zum 31 März zu nehmen, nicht genommenen Rest -Urlaubstagen verfallen dann endgültig am 31.März des Folgejahres.
Ebenso möchten wir euch erinnern, dass die Abgabe den größten Teil des Jahresurlaubs (80% des Jahresurlaubs) für das folgende Kalenderjahr ab Nov. anfängt, wir brauchen in diesem Jahr 2024 für die Planung interne Meetings, Fortbildungen, Sommerfest, Praxis Jubiläum, Weihnachtsfest etc. die Planung bis spätestens 31 März. 2024.
Auch gerne bestätigen wir hiermit, dass auch in diesem Jahr jedes Teammitglied (Team Therapeuten) sich den Urlaub nehmen kann so wie es gewünscht wird, heißt eine gesonderte Absprache wegen Vertretung ist nicht notwendig, zu beachten sind nur Interne Fortbildungen, Meetings und sonstiges ! Wir freuen uns sehr weiterhin diese Flexibilität hier in unserer Praxis anbieten zu können! 🙂
Für das Admin Team ist eine gesonderte Regelung und Absprache notwendig.
Wir danken euch allen für die Mithilfe und die Mitteilung des Jahresurlaubs
Eure Steffi Jeuck
Ingrid und Constantin Kronberg